F: Was kostet die Registrierung auf ADESA GWListe?
A: Die Registrierung auf ADESA GWListe ist kostenlos.
F: Wann erfolgt meine Freischaltung bei ADESA GWListe?
A: Die Freischaltung erfolgt nachdem Sie die Registrierung mit den erforderlichen Angaben vollständig abgeschlossen haben und nachdem wir Ihre bei der Registrierung übermittelten Dokumente und Ihre Referenzen bei uns geprüft haben.
F: Werde ich bei meiner Freischaltung informiert?
A: Ja, Sie erhalten von uns nach Freischaltung automatisch eine E-Mail auf die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse mit Ihren Zugangsdaten.
F: Ich habe eine Frage zu einem bestimmten Fahrzeug. An wen kann ich mich wenden?
A: Bitte wenden Sie sich an den zugehörigen Händler. Dieser wird Ihnen bei jedem eingestellten Fahrzeug mit angezeigt.
F: Ich habe eine Frage zu einem Fahrzeug. Kann ich den zuständigen ADESA GWListe-Mitarbeiter direkt kontaktieren?
A: Ja, Sie können dem Mitarbeiter eine E-Mail senden über den jeweiligen Button im Fahrzeuginserat oder wir arrangieren einen Rückruf, wenn Sie uns unter der Tel.-Nr. 02129 9271 162 kontaktieren.
F: Auf einigen Listen kann ich zusätzlich zum normalen Gebot ein Maximalgebot abgeben. Was ist der Unterschied zwischen dem normalen Gebot und dem Maximalgebot?
A: Mit dem regulären Gebot geben Sie wie gewohnt ein Gebot auf ein Fahrzeug ab. Wenn Sie jemand überbietet bleibt Ihr Gebot unverändert. Sollten Sie hingegen ein Maximalgebot abgegeben haben, welches über dem aktuellen Höchstgebot liegt, so wird Ihr Gebot automatisch um 50? über dem Höchstgebot angehoben. Dieser Automatismus greift solange bis Ihr Maximalgebot erreicht ist.
F: Ich habe zwar ein Maximalgebot angegeben, war aber mit meinem regulären Gebot Höchstbietender. Dennoch wurde dem Händler mein Maximalgebot mitgeteilt. Warum?
A: Das Maximalgebot wird dem Händler mitgeteilt, wenn eine Bieterliste ausgelaufen ist und sämtliche bisherigen Gebote unter dem Mindestpreis liegen. Da es wahrscheinlich ist, dass der Händler das Fahrzeug unter dem Mindestpreis nicht auflösen wird, soll mit der Übermittlung des Maximalgebotes die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, das Fahrzeug doch noch aufzulösen.